Rechtsgebiete
Die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei haben sich spezialisiert auf die Beratung in den untenstehenden Rechtsgebieten. Mit höchstem professionellen Anspruch begleiten wir unsere Kunden bestmöglich. Wir beraten und begleiten unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht in sämtlichen Fragen.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Unter Arbeitsrecht versteht man die Zusammenfassung der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen.
Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz.
Darunter fallen insbesondere die Normen, die sich mit dem Verhältnis Arbeitnehmer – Arbeitgeber, mit dem Tarifvertragsrecht und dem Mitbestimmungsrecht über einen Betriebsrat beschäftigen. Das Arbeitsrecht ist dabei auch von anderen Verfahrensarten dahingehend getrennt, dass es einen eigenen Rechtsweg mit eigenen Arbeitsgerichten gibt. Es betrifft seitens der Arbeitnehmer insbesondere Fragen zum Kündigungsschutz und zum Entgelt. Telefonische Beratung zum Thema Arbeitsrecht bildet einen Schwerpunkt unseres Dienstes.
Die Problemfelder in diesem Bereich sind enorm vielfältig. Es gibt Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Abmahnung, Kündigung, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Vertragsänderungen, Rauchen am Arbeitsplatz, Schutzvorschriften wie Mutterschutz oder Arbeitsschutz, Bewerbung, Mobbing, Lohnabrechnung usw..
Arbeitsrecht
Privates Baurecht
Privates Baurecht
Unter dem privaten Baurecht versteht man die Zusammenfassung der Rechtsnormen, die sich auf die Bautätigkeiten für Auftraggeber und Auftragnehmer beziehen.
Sie sind für beide Parteien äußerst konfliktanfällig da mangelfreie Baustellen praktisch nicht vorkommen. In der baubegleitenden Beratung geht es deshalb darum, durch entsprechende Vertragsgestaltung, Bauzeitenpläne und vorgesehene Dokumentationen auszuschließen, dass Streitigkeiten entstehen können, etwa über den Fertigstellungstermin oder eine bestimmte Ausführungsqualität.
Ist die Austragung des Streits nicht zu vermeiden, geht es meist um Beweissicherung und Streitigkeiten über Zwischenabnahmen, Kündigungen, Bauzeitverlängerungen, Abschlagszahlungen und Nachträge. Nach der Abnahme stehen Baumängel und Gewährleistungsprobleme, Sicherheiten wie Bürgschaften und Ansprüche wegen verspäteter Fertigstellung im Vordergrund.
Nicht selten sind Planer/Bauleiter und ausführende Unternehmen gemeinsam betroffen. Um solcherlei Streitigkeiten auszuschließen, empfiehlt es sich bereits vor der Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Baugenehmigung, sogar vor dem Abschluss eines Architektenvertrags anwaltlicher Beratung zu bedienen.
privates Baurecht
Erbrecht
Erbrecht
Das Erbrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch die Vermögensrechte und Vermögenspflichten aus Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person übergehen.
Das Erbrecht gehört zu einem der kompliziertesten und umfangreichsten Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Von den Regelungen des Erbrechts ist jeder betroffen: Sei es als Erbe oder zur Regelung des eigenen Nachlasses.
Fragen zum Testament können sein: Erbe, Erbeinsetzung, Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfähigkeit, Erbfall, Erbfallschulden, Erbfolge, Erblasser, Erbrecht, Erbschaft, Erbschaftsbesitzer, Erbschaftskauf, Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer), Erbschein, Erbteil, Erbunwürdigkeit, Erbvertrag, Erbverzicht, usw.
Erbitterte Erbschaftsstreitigkeiten im Familienkreis sind die Folgen unklarer Erbschaftsregelungen.
Erbrecht
Familienrecht
Familienrecht
Das Familienrecht enthält die gesetzlichen Grundlagen über die Eheschließung sowie das Eingehen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und deren Aufhebung. Es regelt aber auch die Rechtsbeziehung der Eltern zu den Kindern, also das Sorgerecht, das Vaterschaftsrecht sowie das Recht des Kindesunterhalts.
Die Scheidung regelt die rechtlichen Auswirkungen der Ehe, das Güterrecht und die rechtlichen Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich. Das BGB enthält auch Vorschriften über das Verlöbnis und den Status eheähnlicher Gemeinschaften.
Das Kindschaftsrecht als Teil des Familienrechts beinhaltet Bestimmungen über die Abstammung und die gegenseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern sowie über die Adoption. Das Familiengericht ist die zuständige Instanz, wenn es um Streitigkeiten familienrechtlicher Art geht.
Familienrecht
Handels- & Gesellschaftsrecht
Handels- & Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht umfasst einen umfangreichen Themenkomplex rund um alle Gesellschaftsformen. Das Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmanns. Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern, die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern.
Haben Sie etwa Fragen zu Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltung, Projektplanung, Konzeption, Gründung, Firmennamen, Gesellschafterwechsel, Haftung, Anteilskauf oder -verkauf, Umwandlung von Gesellschaften, Liquidation, Unternehmenskauf, usw.?
Benötigen Sie Informationen zu bestimmten Gesellschaftsformen, z.B. zur GbR, OHG, GmbH oder AG? Oder wollen Sie wissen, welche dieser Formen für Sie am besten geeignet ist?
Das Handelsrecht gilt für alle Kaufleute mit Vorrang vor dem Bürgerlichen Recht. Oft ergänzt das allgemeine Bürgerliche Recht jedoch das Handelsrecht, z.B. bei der Vollmacht, dem Recht der OHG und KG, dem Kauf- und Werkvertragsrecht. Das Handelsrecht ist auch auf einseitige Handelsgeschäfte anzuwenden, bei denen nur ein Vertragspartner Kaufmann ist.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Mietrecht
Mietrecht
Der Mietvertrag ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag. Die Vertragsparteien sind der Vermieter und der Mieter. Es handelt sich hierbei um ein Dauerschuldverhältnis.
Das Mietrecht enthält die Gewährleistungsvorschriften. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das Recht des Mieters bei Sachmängeln eine verminderte Miete zu zahlen (Mietminderung). Dieses Recht hat der Mieter von Gesetzes wegen. Es bedarf daher keiner Ausübung eines Gestaltungsrechtes.
Schließlich gelten für Verträge über die Vermietung von Wohnraum Sondervorschriften. Sie sind in den §§ 549 ff BGB geregelt. Sie bezwecken insbesondere den Schutz des Mieters vor unverhältnismäßigen Mieterhöhungen sowie dessen Kündigungsschutz. Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Was unter einem berechtigten Interesse zu verstehen ist, stellt § 573 II BGB klar.
Darüber hinaus regeln sie den Umfang des Benutzungsrechtes des Mieters. § 553 BGB enthält beispielsweise eine Regelung hinsichtlich der Gebrauchsüberlassung an Dritte.
Mietrecht
Strafrecht und Opferrecht
Strafrecht und Opferrecht
Vom Strafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht kann man schnell betroffen sein, nicht nur als Täter, sondern auch als Opfer. Anwaltliche Unterstützung ist schon deswegen hilfreich, weil Sie Akteneinsicht erhalten und sich dann gut vorbereitet zu den Vorwürfen äußern können oder als Opfer Informationen zum Stand der Ermittlungen und zum Täter erhalten.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung von Opfern von Straftaten, stehen aber auch zur Strafverteidigung zur Verfügung.
Vor allem Opfer benötigen nicht nur Schutz im Strafverfahren. Es gibt eine Vielzahl von Regelungen und Hilfen zu bedenken, die zum Schutz des Opfers in allen Rechts- und Verfahrensbereichen sowie zur Geltendmachung von Schadenersatz und sonstigen Ansprüchen beitragen. Opfer einer Straf- oder Gewalttat sollten sich so früh wie möglich, am besten unmittelbar nach der Tat um eine umfassende Beratung bemühen, da in diesem Fall wertvolle Beweise gesichert und Rechte geltend gemacht werden können.
Die Beratung erfolgt diskret und fällt unter die anwaltliche Schweigepflicht, zu der wir gesetzlich verpflichtet sind. Ihr Anliegen wird in einem geschützten Rahmen behandelt. Wir können als Anwälte viel für den Schutz Ihrer Persönlichkeit und auch für Ihre Privatsphäre tun. Scham und Angst sollten kein Grund sein, die Straftat nicht anzuzeigen und zur Verfolgung zu bringen. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch zur Anzeige bei der Polizei und zu anderen Behörden.
Es lohnt sich daher, sich frühzeitig anwaltlicher Beratung bedienen.
Für eine erste Unterstützung empfehlen wir Ihnen als Opfer auch die Kontaktaufnahme zum Weißen Ring:
Landesbüro Baden-Württemberg
Telefon: 0711/90713990
Fax: 0711/2360840
Website: baden-wuerttemberg.weisser-ring.de
E-Mail: lbbadenwuerttemberg@weisser-ring.de
Beim Weissen Ring erhalten Sie unter anderem einen Beratungsschein, der Ihnen eine erste kostenlose Beratung beim Anwalt ermöglicht.
Strafrecht und Opferrecht
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus Vorschriften des öffentlichen- und des Privatrechts zusammen. Es ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet und teilt sich in viele kleinerer Teilgebiete, die für sich abschließende Reglungen beinhalten. Der Gesetzgeber hat detaillierte Regelungen im gesamten Verkehrsrecht entworfen, die sich beispielsweise im Straßenverkehrsrecht, im Eisenbahnrecht und im Luftfahrtrecht wiederfinden.
Neben der Regelung des öffentlichen Verkehrs, sowohl auf der Straße also auch auf der Schiene, in der Luft oder auf dem Wasser, befassen sich die Vorschriften mit der Aufrechterhaltung einer Verkehrsinfrastruktur. So gehören beispielsweise das Luftfahrtrecht, das Seerecht oder das Schienenverkehrsrecht dazu.
Auch im deutschen Strafrecht sind einige Paragraphen zu finden, die sich dem Verkehrsrecht zuordnen lassen. So wird zum Beispiel, dass unerlaubte Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB oder die Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB unter Strafe gestellt. Gerad bei Unfällen, bei dem ein Strafverfahren droht, ist es ratsam sich professionelle Hilfe zu nehmen, um eine Strafe zu entgehen. Hier gibt es mittlerweile zahlreiche Anwälte die sich im deutschen Verkehrsrecht spezialisiert haben.
Verkehrsrecht
Scheidungsrecht
Scheidungsrecht
Das Scheidungsrecht beschreibt unter welchen Voraussetzungen eine Scheidung in Deutschland möglich ist. In Deutschland gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip.
Nach dem Scheidungsrecht kann dann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, unabhängig davon wer an dem Scheitern Schuld ist. Das Scheitern wird in den Fällen vermuten, in denen beide Partner getrennt leben.
Auf die Gründe für Trennung und Scheidung kommt es – jedenfalls nach dem Gesetz – grundsätzlich nicht an! Mag auch im Einzelfall eine Scheidung moralisch fragwürdig sein, z.B. wegen minderjähriger Kinder, so fragt weder das Gesetz noch der Scheidungsrichter nach den Gründen des Scheiterns der Ehe.
Zuständiges Gericht ist dabei das Familiengericht. Dabei müssen sich beide Eheleute von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Die anfallenden Gerichtskosten sind von beiden Ehepartnern jeweils zur Hälfte zu tragen.